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Regierung scheitert bei Messenger-Diensten an der Verfassung

Nikolaus Scherak:
„Wahlkampfrhetorik wie jene von ÖVP-Generalsekretär Stocker hat hier überhaupt keinen Platz.“

„ÖVP und Grüne haben es bis heute nicht geschafft, einen verfassungskonformen Vorschlag vorzulegen, der dann inhaltlich bewertet werden kann“, sagt der stellvertretende NEOS-Klubobmann und Verfassungssprecher Nikolaus Scherak zur aktuellen politischen Debatte über Messenger-Dienste. „Klar ist jedenfalls, dass der Bundestrojaner nicht die Lösung sein kann, weil er gegen unsere Verfassung verstößt und daher vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde. Wahlkampfrhetorik wie jene von ÖVP-Generalsekretär Stocker hat hier überhaupt keinen Platz und bringt uns keinen Schritt weiter. Wenn Stocker hier von einer vermeintlichen „Allianz der Gefährder“ spricht, bezeichnet er in Wahrheit den Verfassungsgerichtshof als Gefährder. Ein österreichisches Höchstgericht so zu bezeichnen, ist für einen Generalsekretär einer Regierungspartei völlig unwürdig.“

Überwachungsmaßnahmen jeder Art, die in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, seien aufgrund ihrer Eingriffsintensität jedenfalls mit großem Bedacht anzuordnen, betont Scherak: „Sie müssen auf Grundlage eines spezifischen, begründeten und individuellen Verdachts erfolgen und dürfen keinesfalls dazu eingesetzt werden, die gesamte individuelle Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger zu überwachen. Zusätzlich darf es nie im Sinne eines Rechtsstaates sein, dass Sicherheitslücken bewusst offengelassen werden, die dann in erster Linie von Kriminellen ausgenutzt werden,“ so Scherak.

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