Ein neues Urteil des Wiener Landesgerichtsgerichts für Zivilrechtssachen sorgt für Aufsehen in der heimischen Immobilienbranche. Demnach können Mieter:innen zu Unrecht entrichtete Mietzinsanpassungen aufgrund unzulässiger Wertsicherungsklauseln bis zu 30 Jahre rückfordern – entgegen der bislang in diesen Fällen üblichen dreijährigen Verjährungsfrist.
Sophie Wotschke, NEOS-Sprecherin für Bauten und Wohnen: „Durch diese Entscheidung droht eine Welle an Rückforderungsansprüchen die Immobilienbranche massiv zu belasten. Noch dazu betrifft die Rechtsunsicherheit bei den Wertsicherungsklauseln nicht nur Mietobjekte, sondern alle Dauerschuldverhältnisse mit Konsumentinnen und Konsumenten. Das zeigt wieder einmal, wie wichtig das Vorhaben der Bundesregierung ist, hier endlich Klarheit zu schaffen“.
Wotschke verweist auf das Regierungsprogramm, laut dem die schwarz-rot-pinke Koalition eine gesetzliche Klarstellung plant, um die absolute Verjährungsfrist für Rückforderungen aus unzulässigen Wertsicherungsklauseln auf fünf Jahre zu verkürzen. „Uns war es wichtig, auf gesetzlicher Ebene Klarheit für alle Dauerschuldverhältnisse in Bezug auf die Wertsicherungsklauseln zu schaffen. Das ist auch dringend nötig, um die drohenden Gefahren für heimische Wirtschaftstreibende und unseren Wirtschaftsstandort abzuwenden.“