Zusammensetzung des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament setzt sich aus Abgeordneten und Präsident:in zusammen. Wir erklären, welche Rolle ihnen zukommt und wie sie gewählt werden.
Wahl
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre direkt gewählt. Es ist somit ein demokratisch gewähltes Organ. Wahlberechtigt sind alle Bürger:innen der EU. In Österreich können alle Bürger:innen wählen, die 16 Jahre oder älter sind. Die EU-Wahl ist eine Verhältniswahl, das heißt, die Sitze im Europäischen Parlament werden entsprechend dem prozentualen Anteil der Stimmen vergeben, den jede politische Partei oder Koalition erhalten hat. Für eine detaillierte Erklärung des Wahlsystems steht ein Artikel über den Ablauf der EU-Wahl zur Verfügung. Die nächste EU-Wahl findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt.
Präsident:in des EP
Das Europäische Parlament wählt aus seiner Mitte eine Präsidentin/einen Präsidenten. Deren:dessen Aufgabe ist es, Sitzungen zu leiten und das Parlament nach außen zu vertreten.
Europaabgeordnete pro Mitgliedstaat
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind die Abgeordneten. Aktuell gibt es im EP 705 Europaabgeordnete, die unterschiedlichen politischen Parteien angehören. Ab der EU-Wahl 2024 werden im EP 720 Abgeordnete vertreten sein. Wie viele Abgeordnete ein Mitgliedstaat erhält, basiert auf dem Prinzip der degressiven Proportionalität. Das bedeutet, dass bevölkerungsreiche Staaten mit mehr Abgeordneten vertreten sind als bevölkerungsarme Staaten, gleichzeitig aber Länder mit einer kleineren Bevölkerung mehr Sitze pro Einwohner:in erhalten. Das soll ein Gleichgewicht zwischen den EU-Mitgliedstaaten schaffen.
Europaabgeordnete aus Österreich
Österreich ist im Europäischen Parlament mit 19 Abgeordneten vertreten, ab der Europawahl 2024 stellt Österreich 20 Abgeordnete. Die österreichischen Europaabgeordneten sind in verschiedenen Ausschüssen und Delegationen aktiv und tragen zur Gestaltung der EU-Politik bei. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen Österreichs auf europäischer Ebene zu vertreten und bei Gesetzgebungsverfahren mitzuwirken.