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Bei jeder Wahl werden ungültige Stimmen abgegeben. Diese werden im Wahlergebnis nicht berücksichtigt und in der Wahlstatistik separat aufgeführt. Dieser Artikel erklärt, welche Auswirkungen ungültige Stimmen haben und wann ein Stimmzettel ungültig ist.
Einige wahlberechtigte Bürger:innen wählen bei politischen Wahlen ungültig. Das bedeutet, der Stimmzettel wird als ungültig gewertet und nicht ins Wahlergebnis miteinbezogen.
Einige Wähler:innen entscheiden sich bewusst dafür, ungültig zu wählen. Das kann verschiedene Gründe haben:
Eine ungültige Stimme ist jedoch nicht immer gewollt. Stimmzettel werden auch unklar oder falsch ausgefüllt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Markierungen nicht eindeutig oder außerhalb der vorgesehenen Felder gesetzt werden. Fehler bei der Stimmabgabe führen somit ebenso zu einer ungültig abgegebenen Stimme.
Um eine Stimme werten zu können, muss der Stimmzettel nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgefüllt werden. Der Stimmzettel muss eindeutig gekennzeichnet sein und der Wähler:innenwille muss klar hervorgehen.
Eine Stimme ist gültig, wenn:
Um eine Vorzugsstimme zu vergeben, kann entweder der Name oder die Reihungsnummer des:der Kandidierenden laut Parteiliste eingetragen werden.
Außerdem ist eine Stimme nur gültig, wenn der korrekte amtliche Stimmzettel der jeweiligen Wahl verwendet wird. Andere Stimmzettel dürfen nicht verwendet werden. Auch darf der Stimmzettel nicht wesentlich beschädigt sein, die Wahlabsicht des Wählers:der Wählerin muss erkennbar sein.
Beispiele für gültige Stimmzettel:
Beispiele für ungültige Stimmzettel:
Ob eine Stimme als ungültig oder gültig gewertet wird, entscheidet die jeweilige Wahlbehörde. Sie ist für die Organisation der Wahl, Überwachung des Wahlprozesses, Auswertung der Wahlergebnisse, Entscheidung über Ungültigkeit von Stimmen und die Veröffentlichung der Wahlergebnisse zuständig.
Ungültige Stimmen beeinflussen das Wahlergebnis nicht, da sie bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden. Die Anzahl der ungültigen Stimmen wird explizit angeführt, jedoch getrennt vom amtlichen Wahlergebnis.
Obwohl ungültige Stimmen keinen direkten Einfluss auf das Wahlergebnis haben, können sie als Indikator für Unzufriedenheit mit dem politischen System dienen.
Wer ungültig wählt, nimmt an der jeweiligen Wahl zwar teil, die Stimme wird aber nicht gewertet. Wer nicht wählt, nimmt an der jeweiligen Wahl gar nicht teil und gibt auch keine Stimme ab. Der:die Wähler:in enthält sich somit seiner:ihrer Stimme.
Die Gründe für eine Stimmenthaltung können ähnlich sein wie jene, ungültig zu wählen – ein bewusster Protest gegen das politische System oder zu wenig Informationen über die Parteien und Kandidierenden. Auch Desinteresse an der Politik kann ein Grund sein, nicht wählen zu gehen.
Bei den letzten Nationalratswahlen in Österreich im Jahr 2019 lag die Wahlbeteiligung bei 75,6 %. Das heißt, etwa drei Viertel der wahlberechtigten Bevölkerung haben an der Wahl teilgenommen. Im Langzeitvergleich ist das die zweitniedrigste Wahlbeteiligung bei einer Nationalratswahl. Über 90 % betrug die Wahlbeteiligung bei den NR-Wahlen von 1945 bis 1986. 1990 sank sie erstmals auf 86,1 %. Obwohl das Wahlrecht in Österreich ein lang und hart erkämpftes Recht ist, sinkt die Wahlbeteiligung bei NR-Wahlen seit Beginn der Zweiten Republik.
Im internationalen Vergleich, bei dem die Wahlberechtigung auf Bundesebene in 44 Ländern analysiert wurde, liegt Österreich auf Platz 13. Die höchste Wahlbeteiligung verzeichnet Luxemburg (89,66 %), dicht gefolgt von den Färöerinseln (89,42 %) und Belgien (88,38 %). Schlusslicht bildet Rumänien (31,95 %), danach folgen Bulgarien (39,11 %) und die Schweiz (45,12 %).
Die Anzahl der ungültigen Stimmen bei einer Wahl zum Nationalrat wird seit 1999 aufgezeichnet. Ungültige Stimmen gab es bei der Nationalratswahl 2019 in Summe 58.223. Das sind knapp 7.271 mehr als bei der NR-Wahl 2017. Die meisten ungültigen Stimmen gab es im Jahr 2008 mit insgesamt 103.643.
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